Mietwagen und Dirt Roads
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Mit dem Mietwagen auf unbefestigte Straßen? Möchte man einige der schönsten Attraktionen des Bryce Canyon Country nicht auslassen, kommt man nicht umhin, Dirt Roads zu benutzen. Die bedeutendsten und auch recht viel befahrenen Routen sind die Hole-in-the-Rock Road, die Cottonwood Canyon Road und der Burr Trail. Dumm nur, dass Autovermieter in der Regel vertraglich ausschließen, derartige Straßen zu befahren. Als Konsequenz bei Verstößen drohen die Mietwagenfirmen mit verschiedenen Maßnahmen, die vom Verlust des Versicherungsschutzes bis zum automatischen Ende des Mietvertrags reichen.
Besucher stehen damit vor einem Dilemma. Entweder man hält sich streng an den Vertragstext und meidet diese „unpaved roads“. Oder man übergeht das Kleingedruckte und begibt sich mit seinem Mietwagen auf unbefestigte Straßen. Damit entscheidet man sich neben einem gewissen Risiko auf jeden Fall für das Erlebnis und auch ein bisschen Nervenkitzel.
Warum verbieten Verträge, mit dem Mietwagen unbefestigte Straßen zu nutzen?
Die meisten Autos sind für die Benutzung auf befestigten Straßen ausgelegt. Vor allem die Fahrwerksabstimmung und die Bereifung sind für diesen Zweck entwickelt. Das bedeutet zwar nicht, dass man mit einem normalen Fahrzeug nicht auch eine Dirt Road, die sich in einem guten Zustand befindet, nutzen könnte. Autovermieter möchten das verständlicherweise verhindern. Schließlich führt das Fahren auf einer solchen Straße zu einem erhöhten Verschleiß und einer größeren Gefahr von Lack- und Glasschäden.
Auch die Möglichkeit eines Reifenschadens ist hier ungleich höher als auf einer Asphaltpiste. Letztlich lässt sich das höhere Risiko eines Schadens und einer Wertminderung des Mietwagens nicht leugnen. Verständlich, dass Vermieter dieses Wagnis nicht tragen möchten. Nicht von der Hand zu weisen ist auch die stärkere Verschmutzung des Fahrzeugs, die einen höheren Reinigungsaufwand mit sich bringt. Daher ist der Ausschluss der Benutzung unbefestigter Routen durchaus nachvollziehbar.
Gelten unbefestigte Straßen vielleicht doch als befestigte Straßen?
Andererseits stellt sich die Frage, ob der Mieter nicht das Recht hat, auf Dirt Roads zu fahren. Diese Pisten sind nämlich öffentlich gewidmete Straßen, die auch nur von Fahrzeugen mit einer Straßenzulassung befahren werden dürfen. Genau zu diesem Zweck – dem Fahren auf öffentlichen Straßen – wird aber der Mietvertrag geschlossen. Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, den Ausbauzustand jeder Strecke zu kennen und eine für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße ggf. zu meiden. Würde man dies konsequent fordern, dürfte man auch viele Parkplätze, Zufahrten und dergleichen, die im ländlichen Bereich häufig unbefestigt sind, nicht benutzen. Gleiches würde sogar für Baustellen gelten, in denen oft die Fahrbahn abgefräst oder eine geschotterte Behelfsumleitung eingerichtet ist. Derart überspannte Anforderungen würden eine vertragsgemäße Nutzung des Mietwagens unmöglich machen.
Ein weiteres Argument, das für die Zulässigkeit der Benutzung von Dirt Roads spricht, ist, dass auch diese über eine Art befestigter Oberfläche verfügen. Auch wenn diese nicht mit Asphalt oder Beton vergleichbar ist, so unterschiedet allein die Tatsache, dass eine Fahrbahn eingerichtet und für den Straßenverkehr gewidmet wurde, die Dirt Road von einer unbefestigten Oberfläche im Gelände. Die Straßen werden auch in unregelmäßigen Intervallen kontrolliert und instandgesetzt.
Es spricht also einiges dafür, Dirt Roads als befestigte Straßen anzusehen, wenn diese für den öffentlichen Straßenverkehr angelegt wurden und ihr Zustand das Befahren mit einem normalen Mietwagen gestattet.
Wie verhalte ich mich als Mieter?
Die Entscheidung, mit dem Mietwagen Dirt Roads zu befahren, muss jeder für sich selbst treffen. Die Gefahr eines Schadens am Fahrzeug ist bei umsichtiger Fahrweise jedoch eher gering. Das größte Risiko besteht in einem möglichen Reifenschaden. Aber auch dieses lässt sich bei umsichtiger Fahrweise einschließlich Einhaltung des Tempolimits minimieren.
Wer trotzdem keinerlei Risiko eingehen möchte, kann sich bei lokalen Vermietern vor Ort ein Fahrzeug besorgen, das für die Benutzung von Dirt Roads geeignet und für diesen Zweck auch vorgesehen ist. Diese lassen sich dies allerdings entsprechend vergüten. Noch bequemer ist es, sich einen Tour-Guide vor Ort zu besorgen, der die besten Spots kennt und die Anfahrt gleich mit organisiert.
Was ist stets tabu?
Auch wenn es gute Gründe gibt, die Vertragsklauseln, die das Benutzen von unbefestigten Straßen ausschließen, als unwirksam und somit bedeutungslos anzusehen, stellen verschiedene Verhaltensweisen in diesem Zusammenhang ohne Zweifel eine Verletzung des Vertrags dar. So sollte man es unterlassen, mit einem Standard-Pkw Strecken zu befahren, die nur für geländetaugliche Fahrzeuge zugelassen sind. Es versteht sich außerdem von selbst, dass das Fahren abseits von Straßen bzw. für den Verkehr vorgesehenen Flächen tabu ist. Gleiches gilt, wenn man mit dem Mietwagen unbefestigte Straßen benutzt, wenn diese aufgrund des Wetters unpassierbar sind.
Wagen vor der Rückgabe reinigen
Und noch etwas: Ist man auf Dirt Roads unterwegs, wird das Auto zwangsläufig schmutzig. Und zwar bei häufigem Ein- und Aussteigen auch im Innenraum. Vor der Rückgabe sollte der Wagen daher bei übermäßiger Verschmutzung gereinigt werden. Zwar fällt die Reinigung nach Mietende grundsätzlich dem Vermieter anheim, doch das gilt nur für das üblicherweise zu erwartende Maß. Gibt man ein eingesautes Auto zurück, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Mietwagenunternehmen eine Rechnung für die Reinigung präsentiert.